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Rechtliche Rahmenbedingungen und Zulassungen variieren von Land zu Land. Achten Sie darauf, dass die Information auf der Seite, die gerade wählen möglicherweise nicht für Deutschlang Gültigkeit hat.
++ Aktuelle Aussagen aus dem BMEL ++
++ Führende Schlachtunternehmen akzeptieren Impfung++
++ Mittelständisches Schlachtunternehmen sammelt Erfahrung ++
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Impfung gegen Ebergeruch als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung der Impfung durch die European Medicines Agency (EMA) die
Verwendung von speziellen Sicherheitsimpfpistolen vorschreibt.
Laut Zulassungsbestimmung ist es darüber hinaus notwendig, einen kurzen Zertifizierungsprozess zu
durchlaufen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Impfung gegen Ebergeruch in der Praxis
sicherzustellen.
Im Folgenden haben Sie hier die Möglichkeit, die Schulung zu absolvieren und sich für den Einsatz und die Anwendung der Impfung zu zertifizieren.
Nach erfolgreichem Abschluss der Zertifizierung erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis, der Sie zum Einsatz der Impfung gegen Ebergeruch berechtigt.