Verbesserung der biologischen Leistungen von
gegen Ebergeruch geimpften Schweinen

(gegenüber Kastraten, inkl. eingesparter Güllekosten)

Verbesserte Futterverwertung

Verbesserte Tageszunahmen

Reduzierte Güllekosten

Verringerte Ausschlachtung

Ökonomischer Mehrgewinn
(ohne Berücksichtigung der verbesserten Schlachtkörperqualität)

Ökonomischer Mehrgewinn nach Abzug der Verfahrenskosten
(Verfahrenskosten laut Bericht der Bundesregierung ca. 4€)

Ökonomischer Mehrgewinn nach Abzug der geringeren Ferkelkosten
(Wegfall des Kastrationszuschlages von 2€ (gemäß VEZG1) pro Schwein einer gemischtgeschlechtlichen Partie (= 4€ pro Eber))

2020

2021

1. https://www.vezg.de/news/ab-2021-werden-ferkelnotierungen-angepasst.html (abgerufen 06.05.2020)